Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ca 1387/231. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 8.480,68 Euro festgesetzt.
4 Ca 59/241. Auf das Anerkenntnis des Beklagten

wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 14.08.2023 mit Ablauf des 30.09.2023 beendet worden ist.

wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 sowie eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2023 herauszugeben.

wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 65 % der Beklagte, zu 35 % die Klägerin.

4. Der Streitwert wird auf 4.817,42 Euro festgesetzt.
4 Ca 63/24Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 29.09.2023 aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Der Streitwert wird auf 8.400,00 Euro festgesetzt.